Trägheitsverkauf

Aus Verkaufslexikon
Version vom 15. Mai 2008, 10:41 Uhr von Mios (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Verkaufsmethode, bei der nicht bestellte Waren auf Verdacht jemandem zugeschickt werden, in der Hoffnung, dass der Empfänger zu träge ist, um sie zurückzuschicken. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, solche Waren zu bezahlen oder zurückzuschicken, er muss sie jedoch so lagern, dass sie in einwandfreiem Zustand vom Versender abgeholt werden können. Manche halten den Trägheitsverkauf für anrüchig, aber Buch-, Schallplatten- und Videoclubs operieren nicht selten auf dieser Basis.