Handelsvertreter: Unterschied zwischen den Versionen

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Der ''Handelsvertreter'' ist selbstständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, für einen anderen
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Der ''Handelsvertreter'' ist selbstständiger Gewerbetreibender,  
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Aktuelle Version vom 28. Januar 2007, 12:49 Uhr

Der Handelsvertreter ist selbstständiger Gewerbetreibender,

der damit beauftragt ist, für einen anderen Unternehmer (Anbieter) Geschäfte zu vermitteln

oder in dessen Namen abzuschließen.

Er arbeitet auf fremden Namen und für fremde Rechnung.