Provision: Unterschied zwischen den Versionen
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Bausparvermittlungsprovisionen. Synonym wird der Begriff der "Courtage" verwendet. | Bausparvermittlungsprovisionen. Synonym wird der Begriff der "Courtage" verwendet. |
Aktuelle Version vom 28. Januar 2007, 13:03 Uhr
Eine Provision (v. lat. providere = vorsorgen, sorgen für) ist das Entgelt für eine verkäuferische
oder vermittlerische Tätigkeit und wird überwiegend vom Kunden z. B. über eine Versicherungsgesellschaft
an den Vermittler (meistens Handelsvertreter oder Handelsmakler) gezahlt. Provisionen sind grundsätzlich
umsatzsteuerpflichtig, bisher (2005) ausgenommen Versicherungs-, Investment- und
Bausparvermittlungsprovisionen. Synonym wird der Begriff der "Courtage" verwendet.