Provision: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine ''Provision'' (v. lat. providere = vorsorgen, sorgen für) ist das Entgelt für eine verkäuferische oder
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Eine ''Provision'' (v. lat. providere = vorsorgen, sorgen für) ist das Entgelt für eine verkäuferische  
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Bausparvermittlungsprovisionen. Synonym wird der Begriff der "Courtage" verwendet.
 
Bausparvermittlungsprovisionen. Synonym wird der Begriff der "Courtage" verwendet.

Aktuelle Version vom 28. Januar 2007, 13:03 Uhr

Eine Provision (v. lat. providere = vorsorgen, sorgen für) ist das Entgelt für eine verkäuferische

oder vermittlerische Tätigkeit und wird überwiegend vom Kunden z. B. über eine Versicherungsgesellschaft

an den Vermittler (meistens Handelsvertreter oder Handelsmakler) gezahlt. Provisionen sind grundsätzlich

umsatzsteuerpflichtig, bisher (2005) ausgenommen Versicherungs-, Investment- und

Bausparvermittlungsprovisionen. Synonym wird der Begriff der "Courtage" verwendet.