Verhandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als ''Verhandlung'' wird im betriebswirtschaftlichen, juristischen, soziologischen und privat-emotionalen
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Als ''Verhandlung'' wird im betriebswirtschaftlichen, juristischen,  
Bereich des menschlichen Zusammenlebens ein Interessensausgleich verstanden, durch den sich
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widersprechende Bedürfnisse von zwei oder mehreren Parteien mit Hilfe von Kommunikation und Strategie
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soziologischen und privat-emotionalen
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Bereich des menschlichen Zusammenlebens  
die Tatsache, dass mehrere Seiten von Beginn an bereit sind, Zugeständnisse zur Schaffung eines
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Kompromisses für den zumindest teilweisen Ausgleich ihrer Bedürfnisse einzugehen.
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zumindest teilweisen, Ausgleich ihrer Bedürfnisse einzugehen.

Aktuelle Version vom 27. Januar 2007, 15:41 Uhr

Als Verhandlung wird im betriebswirtschaftlichen, juristischen,

soziologischen und privat-emotionalen Bereich des menschlichen Zusammenlebens

ein Interessensausgleich verstanden,

durch den sich widersprechende Bedürfnisse von zwei oder mehreren Parteien

mit Hilfe von Kommunikation und Strategie ausgeglichen werden sollen.

Charakteristisch und als Abgrenzung gegenüber Kriegerischer Intervention

ist die Tatsache,

dass mehrere Seiten von Beginn an bereit sind

Zugeständnisse zur Schaffung eines Kompromisses für den,

zumindest teilweisen, Ausgleich ihrer Bedürfnisse einzugehen.