Vertragsverhandlung

Aus Verkaufslexikon
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Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen geäußerte Übereinstimmung

von Willen über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs.

Die Vertragsverhandlung ist der Interessenausgleich,

der beteiligten Personen oder Gruppen, der dem Vertragsabschluss vorausgeht.