Vertragsverhandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen geäußerte Übereinstimmung von Willen über die
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Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen geäußerte Übereinstimmung  
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beteiligten Personen oder Gruppen, der dem Vertragsabschluss vorausgeht.

Aktuelle Version vom 27. Januar 2007, 14:33 Uhr

Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen geäußerte Übereinstimmung

von Willen über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs.

Die Vertragsverhandlung ist der Interessenausgleich,

der beteiligten Personen oder Gruppen, der dem Vertragsabschluss vorausgeht.