Vertragsverhandlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2007, 14:33 Uhr
Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen geäußerte Übereinstimmung
von Willen über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs.
Die Vertragsverhandlung ist der Interessenausgleich,
der beteiligten Personen oder Gruppen, der dem Vertragsabschluss vorausgeht.